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  Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“
  UNVERZICHTBAR – Die Berufsunfähigkeitsversicherung !!!
   
  Die Arbeitskraft des Menschen ist seit jeher kostbar. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, verliert in den meisten Fällen seine Existenzgrundlage. Vor diesem finanziellen Risiko schützt eine Versicherung.

Z. B. Lehrer, die plötzlich den Stress in ihrer Klasse nicht mehr aushalten, Stewardessen mit unerwartet auftretender Flugangst oder Banker, die Angst haben, eine Schalterhalle zu betreten – psychische Krankheiten mit direktem Bezug zur Arbeit führen immer öfter zur Berufsunfähigkeit. Krankheiten wie Psycholeiden, können als neue Zivilisationskrankheit (u. a. auch das so genannte „Mobbing“) können die Ausübung des erlernten Berufes unmöglich machen.

Die durchschnittlich versicherte Berufsunfähigkeitsrente liegt zudem erst bei niedrigen 424,00 EUR im Monat. Das ist deutlich zu wenig, denn wer berufsunfähig wird, ist ohne entsprechenden Zusatzschutz in seiner EXISTENZ gefährdet. Der gesetzliche Schutz reicht längst nicht mehr aus, da für Berufsanfänger dieser in den ersten Jahren ganz entfällt. Anspruch auf eine staatliche Invalidenrente haben nur noch Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren worden sind. Als Rente erhalten sie ca. 34 % ihres letzten Bruttogehaltes. Noch schlechter sieht es jedoch für jüngere Arbeitnehmer aus. Diese haben nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Daher ist eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit wichtig. Sie zahlt voll, wenn der Versicherte voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % infolge Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, seinen Beruf auszuüben (Invalidität). Die Rente wird grundsätzlich ab dem ersten Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. D. h., er kann den Kunden im Falle der Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, für die dieser wahrscheinlich aufgrund seiner Gesundheitsbeeinträchtigung keine Anstellung findet. Hoch qualifizierte Berufe wie EDV-Spezialisten können schwerer abstrakt verwiesen werden als weniger qualifizierte Tätigkeiten wie beispielsweise der LKW-Fahrer, der als Berater im Baumarkt arbeiten kann. 25 % aller Berufstätigen in Deutschland werden vor dem regulären Rentenalter berufsunfähig.

Sind die Versicherung und ihr Kunde hinsichtlich der Einstufung, ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder über die auszuzahlende Höhe der monatlichen Rente uneinig, sollte der Kunde sich stets qualifizierten rechtlichen Rat einholen.
Insbesondere haben sich hier in jüngster Zeit Rechtsanwälte auf dieses spezielle Gebiet qualifiziert.

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