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Arbeitskraft des Menschen ist seit jeher kostbar. Wer seinen
Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben
kann, verliert in den meisten Fällen seine Existenzgrundlage.
Vor diesem finanziellen Risiko schützt eine Versicherung.
Z. B. Lehrer, die plötzlich
den Stress in ihrer Klasse nicht mehr aushalten, Stewardessen
mit unerwartet auftretender Flugangst oder Banker, die Angst
haben, eine Schalterhalle zu betreten – psychische Krankheiten
mit direktem Bezug zur Arbeit führen immer öfter
zur Berufsunfähigkeit. Krankheiten wie Psycholeiden,
können als neue Zivilisationskrankheit (u. a. auch das
so genannte „Mobbing“) können die Ausübung
des erlernten Berufes unmöglich machen.
Die durchschnittlich versicherte Berufsunfähigkeitsrente
liegt zudem erst bei niedrigen 424,00 EUR im Monat. Das ist
deutlich zu wenig, denn wer berufsunfähig wird, ist ohne
entsprechenden Zusatzschutz in seiner EXISTENZ gefährdet.
Der gesetzliche Schutz reicht längst nicht mehr aus,
da für Berufsanfänger dieser in den ersten Jahren
ganz entfällt. Anspruch auf eine staatliche Invalidenrente
haben nur noch Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren worden sind.
Als Rente erhalten sie ca. 34 % ihres letzten Bruttogehaltes.
Noch schlechter sieht es jedoch für jüngere Arbeitnehmer
aus. Diese haben nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Daher ist eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit
wichtig. Sie zahlt voll, wenn der Versicherte voraussichtlich
mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % infolge
Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfalls außerstande
ist, seinen Beruf auszuüben (Invalidität). Die Rente
wird grundsätzlich ab dem ersten Monat nach Eintritt
der Berufsunfähigkeit gezahlt. Es ist insbesondere darauf
zu achten, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung
verzichtet. D. h., er kann den Kunden im Falle der Berufsunfähigkeit
nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, für die
dieser wahrscheinlich aufgrund seiner Gesundheitsbeeinträchtigung
keine Anstellung findet. Hoch qualifizierte Berufe wie EDV-Spezialisten
können schwerer abstrakt verwiesen werden als weniger
qualifizierte Tätigkeiten wie beispielsweise der LKW-Fahrer,
der als Berater im Baumarkt arbeiten kann. 25 % aller Berufstätigen
in Deutschland werden vor dem regulären Rentenalter berufsunfähig.
Sind die Versicherung und ihr Kunde hinsichtlich der Einstufung,
ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder über
die auszuzahlende Höhe der monatlichen Rente uneinig,
sollte der Kunde sich stets qualifizierten rechtlichen Rat
einholen.
Insbesondere haben sich hier in jüngster Zeit Rechtsanwälte
auf dieses spezielle Gebiet qualifiziert.
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