Autofahrern, denen
nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt der Führerschein
entzogen worden ist, können voraussichtlich bald nicht
mehr mit einem im Ausland erworbenen Führerschein in
Deutschland fahren. Nach bisheriger Auffassung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) müssen Mitgliedsstaaten Führerscheine
aus anderen EU-Ländern anerkennen, sofern festgesetzte
Sperrzeiten zur Wiedererteilung abgelaufen waren.
Auf Betreiben deutscher Verwaltungsgerichte hat der EuGH
jetzt erneut diese Rechtsfragen zu klären. Aller Voraussicht
nach ist mit einer Änderung dieser Rechtssprechung zu
rechnen. Es ist zu erwarten, dass ein EU-Führerschein
künftig entzogen werden kann, wenn die deutsche Fahrerlaubnis
aufgrund Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen, die Wiedererteilung
dieser Fahrerlaubnis vom Bestehen einer MPU abhängig
gemacht wird und im EU-Staat kein Test durchgeführt worden
ist, der dem Niveau einer MPU entspricht. Führerscheine,
die zur Umgehung der MPU im Ausland gemacht wurden, wären
dann in Deutschland wertlos. Eine Entscheidung des EuGH ist
in Kürze zu erwarten.
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