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  Thema Vorsicht beim „Führerschein- Tourismus“
   
   
 

Autofahrern, denen nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt der Führerschein entzogen worden ist, können voraussichtlich bald nicht mehr mit einem im Ausland erworbenen Führerschein in Deutschland fahren. Nach bisheriger Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Mitgliedsstaaten Führerscheine aus anderen EU-Ländern anerkennen, sofern festgesetzte Sperrzeiten zur Wiedererteilung abgelaufen waren.

Auf Betreiben deutscher Verwaltungsgerichte hat der EuGH jetzt erneut diese Rechtsfragen zu klären. Aller Voraussicht nach ist mit einer Änderung dieser Rechtssprechung zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass ein EU-Führerschein künftig entzogen werden kann, wenn die deutsche Fahrerlaubnis aufgrund Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen, die Wiedererteilung dieser Fahrerlaubnis vom Bestehen einer MPU abhängig gemacht wird und im EU-Staat kein Test durchgeführt worden ist, der dem Niveau einer MPU entspricht. Führerscheine, die zur Umgehung der MPU im Ausland gemacht wurden, wären dann in Deutschland wertlos. Eine Entscheidung des EuGH ist in Kürze zu erwarten.


Führerschein-Tourismus
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