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Bürger muss weiterhin geholfen werden. Nur wer seine gesamten
Rechte kennt, hat eine gute Chance mit Hartz IV, dem so genannten
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), seinen jetzigen Lebensstandard weitreichend
zu sichern.
Der ALG II – Bezieher hat zunächst einen Anspruch
auf einen Grundbetrag, die so genannte Regelleistung, in Höhe
von 345,00 EUR bzw. 311,00 EUR, wenn eine weitere volljährige
Person der Bedarfsgemeinschaft angehört.
Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft
und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen,
soweit diese angemessen sind. Was hier angemessen ist, ist
höchst streitig.
Der Hochsauerlandkreis (HSK) wendet zunächst
grundsätzlich und ohne Ausnahme die vom Verfasser in
Teil 1 (Anzeige im WA vom 29.10.2005) genannten Werte wie
folgt an: Ein-Personen-Haushalt = 45 – 50 qm; 2-Personen-Haushalt
= 60 qm; 3-Personen-Haushalt = 75 qm sowie 4-Personen-Haushalt
= 90 qm.
Hier ist weiterhin stets der Einzelfall
zu prüfen. Die von der Behörde viel zu statisch
angewendeten Heizkostenpauschalen, lassen eine solche Überprüfung
vermissen. Hiergegen muss sich der Bürger notfalls in
Form eines Widerspruches wehren.
Vom HSK werden für Nebenkosten lediglich
35,00 EUR pro Person zzgl. 15,00 EUR je Haushalt sowie in
der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.07.2005 eine Heizkostenpauschale
von 0,76 EUR/qm in Ansatz gebracht. Dies ergibt bei einem
Zwei-Personen-Haushalt zunächst 85,00 EUR für die
Nebenkosten sowie 45,60 EUR (60 qm x 0,76 EUR/qm) für
die Heizkosten. Beide Beträge werden anschließend
zur Kaltmiete hinzugerechnet. Ab dem 01.08.2005 hat der HSK
nunmehr einen Wert in Höhe von 0,93 EUR/qm angesetzt.
Somit ergibt sich folgender Betrag für die Heizkosten:
60 qm x 0,93 EUR/qm = 55,80 EUR.
Erzielt ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
ein Erwerbseinkommen, ist hier besonderes Augenmerk auf die
Bereinigung zu legen. Hier können folgende Beträge
vom (Brutto-) Einkommen abgezogen werden:
-
Steuern
-
Sozialversicherungsbeiträge
-
gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung
in
voller Höhe
-
Pauschbetrag für angemessene Versicherungen, z. B. private
Haftpflichtversicherung
in Höhe von 30,00 EUR für jedes volljährige
Mitglied der
Bedarfsgemeinschaft
-
Beitrag zur Riester-Rente
-
Pauschbetrag Werbungskosten je Erwachsenen in Höhe von
15,33 EUR
-
Fahrtkosten in Höhe von 0,20 EUR/km pro Arbeitstag
-
Unterhaltsverpflichtungen der / s Erwerbstätigen an Personen
außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
-
Erwerbstätigenfreibetrag
a) 20 % für ein monatl. Einkommen von 101 EUR bis 800
EUR
b) 10 % für ein monatl. Einkommen von 800 EUR bis 1.200
EUR
Bsp.: Hinzuverdienstmöglichkeit bei einem 400 bzw. 150
EUR-Job
Grundfreibetrag 100 EUR 100 EUR
Erwerbstätigenfreibetrag 60 EUR 10 EUR
(hier Stufe 1: 20 % von 300 EUR 20 % von 50 EUR)
Gesamtfreibetrag 160 EUR 110 EUR
Da die Berechnung des ALG II – Anspruches
immer schwieriger wird, muss man sich professioneller Hilfe
bedienen.
Weitere Informationen zum Thema „ALG
II bzw. Hartz IV“, insbesondere wie hoch ist mein Zahlungsanspruch
gegenüber den Behörden erhalten Sie von
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