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  Thema „Hartz IV – eine unendliche Geschichte“
  Hartz IV – eine unendliche Geschichte !!! - Teil 2 -
   
  Dem Bürger muss weiterhin geholfen werden. Nur wer seine gesamten Rechte kennt, hat eine gute Chance mit Hartz IV, dem so genannten Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), seinen jetzigen Lebensstandard weitreichend zu sichern.


Der ALG II – Bezieher hat zunächst einen Anspruch auf einen Grundbetrag, die so genannte Regelleistung, in Höhe von 345,00 EUR bzw. 311,00 EUR, wenn eine weitere volljährige Person der Bedarfsgemeinschaft angehört.

Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind. Was hier angemessen ist, ist höchst streitig.

Der Hochsauerlandkreis (HSK) wendet zunächst grundsätzlich und ohne Ausnahme die vom Verfasser in Teil 1 (Anzeige im WA vom 29.10.2005) genannten Werte wie folgt an: Ein-Personen-Haushalt = 45 – 50 qm; 2-Personen-Haushalt = 60 qm; 3-Personen-Haushalt = 75 qm sowie 4-Personen-Haushalt = 90 qm.

Hier ist weiterhin stets der Einzelfall zu prüfen. Die von der Behörde viel zu statisch angewendeten Heizkostenpauschalen, lassen eine solche Überprüfung vermissen. Hiergegen muss sich der Bürger notfalls in Form eines Widerspruches wehren.

Vom HSK werden für Nebenkosten lediglich 35,00 EUR pro Person zzgl. 15,00 EUR je Haushalt sowie in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.07.2005 eine Heizkostenpauschale von 0,76 EUR/qm in Ansatz gebracht. Dies ergibt bei einem Zwei-Personen-Haushalt zunächst 85,00 EUR für die Nebenkosten sowie 45,60 EUR (60 qm x 0,76 EUR/qm) für die Heizkosten. Beide Beträge werden anschließend zur Kaltmiete hinzugerechnet. Ab dem 01.08.2005 hat der HSK nunmehr einen Wert in Höhe von 0,93 EUR/qm angesetzt. Somit ergibt sich folgender Betrag für die Heizkosten: 60 qm x 0,93 EUR/qm = 55,80 EUR.

Erzielt ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Erwerbseinkommen, ist hier besonderes Augenmerk auf die Bereinigung zu legen. Hier können folgende Beträge vom (Brutto-) Einkommen abgezogen werden:
- Steuern
- Sozialversicherungsbeiträge
- gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe
- Pauschbetrag für angemessene Versicherungen, z. B. private
Haftpflichtversicherung in Höhe von 30,00 EUR für jedes volljährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
- Beitrag zur Riester-Rente
- Pauschbetrag Werbungskosten je Erwachsenen in Höhe von 15,33 EUR
- Fahrtkosten in Höhe von 0,20 EUR/km pro Arbeitstag
- Unterhaltsverpflichtungen der / s Erwerbstätigen an Personen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
- Erwerbstätigenfreibetrag
a) 20 % für ein monatl. Einkommen von 101 EUR bis 800 EUR
b) 10 % für ein monatl. Einkommen von 800 EUR bis 1.200 EUR
Bsp.: Hinzuverdienstmöglichkeit bei einem 400 bzw. 150 EUR-Job
Grundfreibetrag 100 EUR 100 EUR
Erwerbstätigenfreibetrag 60 EUR 10 EUR
(hier Stufe 1: 20 % von 300 EUR 20 % von 50 EUR)
Gesamtfreibetrag 160 EUR 110 EUR

Da die Berechnung des ALG II – Anspruches immer schwieriger wird, muss man sich professioneller Hilfe bedienen.

Weitere Informationen zum Thema „ALG II bzw. Hartz IV“, insbesondere wie hoch ist mein Zahlungsanspruch gegenüber den Behörden erhalten Sie von

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