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  Thema „Schuldenspirale“
   
   
 

Der schnelle Weg aus der Schuldenspirale


Jeder kann durch widrige Umstände unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger und der wachsende Schuldenberg rauben dem Betroffenen jedes positive Lebensgefühl.

Seit Januar 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Im Rahmen dieses Verfahrens können sich Betroffene nach sechs Jahren von Ihren Schulden befreien. Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Stufen. Zunächst gibt es den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anhand eines Schuldenbereinigungsplans. Die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches muss von einer anerkannten Stelle oder Person, z.B. Rechtsanwälten, durchgeführt werden. Scheitert dieser Versuch, so besteht die Möglichkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Hier wird das Gericht versuchen, den Schuldenbereinigungsplan auch gegen den Willen einer Minderheit der Gläubiger in Kraft zu setzen. Scheitert auch dieser Versuch, so folgt in der dritten Stufe das sog. vereinfachte Insolvenzverfahren mit sechsjähriger Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Betroffene den pfändbaren Teil seines Einkommen an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abführen. Eine ausführliche Beratung empfiehlt sich in jedem Fall. Wir helfen Ihnen gerne.


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