Der schnelle Weg
aus der Schuldenspirale
Jeder kann durch widrige Umstände unverschuldet in eine
finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger
und der wachsende Schuldenberg rauben dem Betroffenen jedes
positive Lebensgefühl.
Seit Januar 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren
überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen
Neuanfang. Im Rahmen dieses Verfahrens können sich Betroffene
nach sechs Jahren von Ihren Schulden befreien. Das Verbraucherinsolvenzverfahren
gliedert sich in drei Stufen. Zunächst gibt es den außergerichtlichen
Einigungsversuch mit den Gläubigern anhand eines Schuldenbereinigungsplans.
Die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches
muss von einer anerkannten Stelle oder Person, z.B. Rechtsanwälten,
durchgeführt werden. Scheitert dieser Versuch, so besteht
die Möglichkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens.
Hier wird das Gericht versuchen, den Schuldenbereinigungsplan
auch gegen den Willen einer Minderheit der Gläubiger
in Kraft zu setzen. Scheitert auch dieser Versuch, so folgt
in der dritten Stufe das sog. vereinfachte Insolvenzverfahren
mit sechsjähriger Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit
muss der Betroffene den pfändbaren Teil seines Einkommen
an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abführen.
Eine ausführliche Beratung empfiehlt sich in jedem Fall.
Wir helfen Ihnen gerne.
|