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  Thema „Mehr Schutz für Autokäufer“
   
   
 

Der Bundesgerichtshof stärkt mit seinen aktuellen Urteilen die Rechte der Verbraucher im Bereich der Garantien und Sachmängelhaftung. Hierzu die wichtigsten Entscheidungen:

1. In seinem Urteil vom 17.10.2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz der Gebrauchtwagenkäufer vor dem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. In dem vom BGH entschiedenen Fall hat der Gebrauchtwagenkäufer mit dem Kauf eine Garantie erhalten. Als der Wagen einen Motorschaden erlitt, wollte die Garantieversicherung nicht zahlen. Grund: Der Kunde hat die letzte Inspektion um ein paar Hundert Kilometer überzogen. Der BGH entschied, dass wenn kein Zusammenhang zwischen der fehlenden Inspektion und dem Mangel bestehe, die Garantieversicherung eintreten müsse.

2. Streit besteht oft auch bei Unfallschäden an Gebrauchtfahrzeugen. Käufer müssen darauf vertrauen können, dass sie ein unfallfreies Auto erwerben. Wenn es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt, darf der Käufer nach Urteil des BGH das Auto zurückgeben und bekommt sein Geld wieder. Hierfür können nach Ansicht des BGH schon kleinere Beulen ausreichen.

3. Händler versuchen häufig die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie im Vertrag sog. private Strohmänner als Verkäufer einsetzen. Hier haftet laut BGH derjenige, der das wirtschaftliche Risiko trägt. In der Regel trägt dies der Händler, so dass er als Verkäufer haften muss.

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