| Der Bundesgerichtshof
stärkt mit seinen aktuellen Urteilen die Rechte der Verbraucher
im Bereich der Garantien und Sachmängelhaftung. Hierzu
die wichtigsten Entscheidungen:
1. In seinem Urteil vom 17.10.2007 hat der Bundesgerichtshof
(BGH) den Schutz der Gebrauchtwagenkäufer vor dem Verlust
von Garantieansprüchen gestärkt. In dem vom BGH
entschiedenen Fall hat der Gebrauchtwagenkäufer mit dem
Kauf eine Garantie erhalten. Als der Wagen einen Motorschaden
erlitt, wollte die Garantieversicherung nicht zahlen. Grund:
Der Kunde hat die letzte Inspektion um ein paar Hundert Kilometer
überzogen. Der BGH entschied, dass wenn kein Zusammenhang
zwischen der fehlenden Inspektion und dem Mangel bestehe,
die Garantieversicherung eintreten müsse.
2. Streit besteht oft auch bei Unfallschäden an Gebrauchtfahrzeugen.
Käufer müssen darauf vertrauen können, dass
sie ein unfallfreies Auto erwerben. Wenn es sich um mehr als
einen Bagatellschaden handelt, darf der Käufer nach Urteil
des BGH das Auto zurückgeben und bekommt sein Geld wieder.
Hierfür können nach Ansicht des BGH schon kleinere
Beulen ausreichen.
3. Händler versuchen häufig die Sachmängelhaftung
zu umgehen, indem sie im Vertrag sog. private Strohmänner
als Verkäufer einsetzen. Hier haftet laut BGH derjenige,
der das wirtschaftliche Risiko trägt. In der Regel trägt
dies der Händler, so dass er als Verkäufer haften
muss. |