| Ab 2008
führen insgesamt 21 Städte im Kampf gegen den Feinstaub
Umweltzonen ein. Aufgrund der unklaren Rechtslage und erheblicher
Zweifel möchten wir die wichtigsten Fragen zu diesem
Thema beantworten:
1. Wer ist von einer Umweltzone betroffen:
Jeder, der mit einem Fahrzeug in die Umweltzone einfahren
möchte.
2. Wo bekommt man für sein Fahrzeug eine Plakette:
Beim TÜV oder der DEKRA, sowie bei Ihrer Zulassungsstelle.
Hilfreich sind auch Internet-Plakettenrechner z.B. unter www.gtue.de.
Die Plakette kostet zwischen 5,00 (handgeschrieben) und 20,00
EUR (computerbeschriftet).
3. Wer erhält eine Ausnahmegenehmigung von der
Plakettenpflicht ?
Auf Antrag und Prüfung der Nicht-Umrüstfähigkeit
können u. a. Anwohner, Gewerbetreibende, soziale Pflegedienste,
Reisebusse und Spezialtransporte eine Ausnahmegenehmigung
zunächst für ein Jahr erhalten. Kosten je nach Fahrzeug
zwischen 5,00 und 75,00 EUR. Fahrzeuge die älter als
12 Jahre sind, können keine Ausnahmegenehmigung mehr
bekommen. Auskunft erteilt hier die Bezirksregierung oder
das Ordnungsamt.
4. Welche Strafe droht, wenn jemand ohne Plakette
oder Ausnahmegenehmigung erwischt wird ?
Es droht ein Bußgeld in Höhe von 40,00 EUR sowie
1 Punkt.
5. Ist es besser sein Fahrzeug mit einem Partikelfilter
nachzurüsten oder gleich ein emissionsarmes Auto zu kaufen
?
Das muss individuell entschieden werden. Abzuwägen
sind dabei die Kosten für eine Nachrüstung mit dem
noch vorhandenen Restwert. Übersteigen diese unter Umständen
den Restwert, so ist eine Neuanschaffung sinnvoll, wenn damit
die nächste Stufe der Umweltzone erreicht wird.
6. Gibt es Ausnahmen für Berufspendler ?
Nein.
7. Sind auch parkende Fahrzeuge betroffen ?
Nur, wenn der Fahrer festgestellt werden kann. Eine Haftung
des Halters ist juristisch derzeit noch nicht möglich.
8. Dürfen ausländische Besucher in die
Umweltzonen einfahren ?
Auch für ausländische Fahrzeuge gilt grundsätzlich
die Plakettenpflicht. Bekommt ein Besucher keine Plakette,
kann er eine Tagesgenehmigung erhalten (ab 5,00 EUR), die
in manchen Städten auch online vorbestellt werden kann.
9. Welche Stadt kann und welche Stadt muss eine Umweltzone
einrichten ?
Bei Überschreitung der gesetzlichen Höchstwerte
(Feinstaub, Stickoxide) muss ein Lufteinhalteplan erstellt
werden. Die zuständige Bezirksregierung bestimmt dann,
ob eine Umweltzone eingerichtet wird oder bereits ein Durchfahrtsverbot
für Lkw ausreicht.
10. Welche Städte werden wann Umweltzonen einführen
?
Januar 2008: Augsburg, Berlin, Hannover,
Köln und Neu-Ulm
März 2008: Leonberg, Ludwigsburg,
Mannheim, Pleidelsheim, Reutlingen,
Schwäbisch- Gmünd, Stuttgart und Tübingen
im Verlauf 2008: Ilsfeld, München
und Regensburg
Januar 2010: Freiburg i. B., Heidelberg,
Karlsruhe, Mühlacker und Pforzheim
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