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  Thema „Umweltzonen- Fluch oder Segen?“
   
   
 

Ab 2008 führen insgesamt 21 Städte im Kampf gegen den Feinstaub Umweltzonen ein. Aufgrund der unklaren Rechtslage und erheblicher Zweifel möchten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten:

1. Wer ist von einer Umweltzone betroffen:

Jeder, der mit einem Fahrzeug in die Umweltzone einfahren möchte.

2. Wo bekommt man für sein Fahrzeug eine Plakette:

Beim TÜV oder der DEKRA, sowie bei Ihrer Zulassungsstelle. Hilfreich sind auch Internet-Plakettenrechner z.B. unter www.gtue.de. Die Plakette kostet zwischen 5,00 (handgeschrieben) und 20,00 EUR (computerbeschriftet).

3. Wer erhält eine Ausnahmegenehmigung von der Plakettenpflicht ?

Auf Antrag und Prüfung der Nicht-Umrüstfähigkeit können u. a. Anwohner, Gewerbetreibende, soziale Pflegedienste, Reisebusse und Spezialtransporte eine Ausnahmegenehmigung zunächst für ein Jahr erhalten. Kosten je nach Fahrzeug zwischen 5,00 und 75,00 EUR. Fahrzeuge die älter als 12 Jahre sind, können keine Ausnahmegenehmigung mehr bekommen. Auskunft erteilt hier die Bezirksregierung oder das Ordnungsamt.

4. Welche Strafe droht, wenn jemand ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung erwischt wird ?

Es droht ein Bußgeld in Höhe von 40,00 EUR sowie 1 Punkt.

5. Ist es besser sein Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachzurüsten oder gleich ein emissionsarmes Auto zu kaufen ?

Das muss individuell entschieden werden. Abzuwägen sind dabei die Kosten für eine Nachrüstung mit dem noch vorhandenen Restwert. Übersteigen diese unter Umständen den Restwert, so ist eine Neuanschaffung sinnvoll, wenn damit die nächste Stufe der Umweltzone erreicht wird.

6. Gibt es Ausnahmen für Berufspendler ?

Nein.

7. Sind auch parkende Fahrzeuge betroffen ?

Nur, wenn der Fahrer festgestellt werden kann. Eine Haftung des Halters ist juristisch derzeit noch nicht möglich.

8. Dürfen ausländische Besucher in die Umweltzonen einfahren ?

Auch für ausländische Fahrzeuge gilt grundsätzlich die Plakettenpflicht. Bekommt ein Besucher keine Plakette, kann er eine Tagesgenehmigung erhalten
(ab 5,00 EUR), die in manchen Städten auch online vorbestellt werden kann.

9. Welche Stadt kann und welche Stadt muss eine Umweltzone
einrichten ?

Bei Überschreitung der gesetzlichen Höchstwerte (Feinstaub, Stickoxide) muss ein Lufteinhalteplan erstellt werden. Die zuständige Bezirksregierung bestimmt dann, ob eine Umweltzone eingerichtet wird oder bereits ein Durchfahrtsverbot für Lkw ausreicht.

10. Welche Städte werden wann Umweltzonen einführen ?

Januar 2008: Augsburg, Berlin, Hannover, Köln und Neu-Ulm

März 2008: Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Pleidelsheim, Reutlingen,
Schwäbisch- Gmünd, Stuttgart und Tübingen

im Verlauf 2008: Ilsfeld, München und Regensburg

Januar 2010: Freiburg i. B., Heidelberg, Karlsruhe, Mühlacker und Pforzheim

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