| Achtung:
Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs
ist, muss seit dem 01.05.2006 mit einem Bußgeld bis
zu 40,00 EUR rechnen.
Durch § 2 Abs. 3 a StVO wurde zum 01.05.2006 geregelt,
dass Kraftfahrzeuge ihre Ausrüstung an die Wetterverhältnisse
anpassen müssen, wozu eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel
in der Scheibenwaschanlage gehören. Das heißt:
Sind die Straßen in München verschneit, besteht
hier sehr wohl eine Winterreifenpflicht. Herrschen zur selben
Zeit in Hamburg jedoch frühlingshafte Temperaturen, darf
hier weiter mit Sommerbereifung gefahren werden. Eine generelle
Winterreifenpflicht gibt es demnach nicht, da sie von den
unterschiedlichen Wetterbedingungen abhängig ist.
Sofern die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an
die Winterverhältnisse angepasst ist, droht ein Verwarnungsgeld
von 20,00 EUR. Führt dieser Verkehrsverstoß zu
einer Gefährdung des Verkehrs, wird ein Bußgeld
von 40,00 EUR fällig.
Kommt es wegen der Benutzung von Sommerreifen sogar zum Unfall,
kann dies zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen
grober Fahrlässigkeit führen.
Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von
Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier
zu einer Mithaftung des Geschädigten aus einer erhöhten
Betriebsgefahr kommen kann.
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über
das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall.
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