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  Thema „Winterreifenpflicht“
  Chaos um die Winterreifenpflicht in Deutschland
   
 

Achtung: Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss seit dem 01.05.2006 mit einem Bußgeld bis zu 40,00 EUR rechnen.

Durch § 2 Abs. 3 a StVO wurde zum 01.05.2006 geregelt, dass Kraftfahrzeuge ihre Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anpassen müssen, wozu eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage gehören. Das heißt: Sind die Straßen in München verschneit, besteht hier sehr wohl eine Winterreifenpflicht. Herrschen zur selben Zeit in Hamburg jedoch frühlingshafte Temperaturen, darf hier weiter mit Sommerbereifung gefahren werden. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es demnach nicht, da sie von den unterschiedlichen Wetterbedingungen abhängig ist.

Sofern die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Winterverhältnisse angepasst ist, droht ein Verwarnungsgeld von 20,00 EUR. Führt dieser Verkehrsverstoß zu einer Gefährdung des Verkehrs, wird ein Bußgeld von 40,00 EUR fällig.

Kommt es wegen der Benutzung von Sommerreifen sogar zum Unfall, kann dies zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier zu einer Mithaftung des Geschädigten aus einer erhöhten Betriebsgefahr kommen kann.

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das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall.
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