Waffengleichheit für Unfallgeschädigte
Wird man in einen Verkehrsunfall verwickelt, gibt es für den Unfallgeschädigten viele Fragen, die zu klären sind. Die Unfallhelfer, die schnell zur Seite stehen, handeln oftmals in eigenem Interesse.
Um auf Augenhöhe mit den Versicherungsexperten zu gehen, ist eine sofortige anwaltliche Vertretung zu empfehlen. Gut zu wissen, dass Anwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflicht-versicherung gezahlt werden. Erst wenn ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht die Interessen des Geschädigten vertritt, kann dieser sicher sein, dass alle seine Ansprüche geltend gemacht werden.
Wussten Sie, dass Sie z.B. bei Verletzungen und Ausfall im Haushalt eine Ersatzkraft bezahlt bekommen oder alternativ auch eine Entschädigung in Geld? Die komplizierte Berechnung des sogenannten „Haushaltsführungsschadens“ kann nur ein versierter Anwalt vornehmen.
Auch wenn keine Personen verletzt werden, lohnt sich der direkte Gang zum Anwalt immer.
Unsere Tipps bei einem Verkehrsunfall:
1. Anhalten:
sonst droht ggf. eine Strafanzeige wegen „Unerlaubten Entfernens vom Unfallort“
2. Absichern/ Erste Hilfe:
Unterlassene Hilfeleistung kann mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden
3. Austauschen:
alle Daten der Unfallbeteiligten sind festzuhalten
4. Polizei rufen:
bei Personen- und größeren Sachschäden sowie unklarer Schuldfrage
5. Beweise sichern:
Fotos von der Unfallstelle fertigen sowie Zeugendaten notieren
6. Kein Schuldanerkenntnis abgeben:
kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
7. Versicherung informieren:
innerhalb einer Woche die eigene Haftpflichtversicherung informieren, unabhängig von der Schuldfrage
8. Schadensersatz:
bei Verschulden des Unfallgegners und auch aus Betriebsgefahr
9. Schadenumfang:
der Geschädigte soll so gestellt werden, als sei der Unfall nie passiert.
Autorin: Rechtsanwältin Susann Ehrmann
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