Gut wenn Sie eine Hausratversicherung haben. So ist Ihr Hab und Gut bei einem Schadensfall bestens geschützt. Leider erweist sich dieser Glaube im Schadensfall häufig als Irrtum.
Ein Beispiel aus der Praxis: In gutem Glauben umfassend versichert zu sein, unterschreibt man den vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Vertrag. Kommt dann der Versicherungsschein, ist für einen Laien meist nicht ersichtlich, ob wirklich umfassender Versicherungsschutz gegeben ist.
In einem aktuellen Fall hat der Versicherungsnehmer seinen Vertreter um einen Komplettschutz gebeten. Sein Hausrat wurde kurze Zeit später durch einen Wasserschaden beschädigt. Es entstand hoher Sachschaden. Das Gebäude musste mit Trocknungsgeräten wieder in einen bewohnbaren Zustand gebracht werden. Neben den psychischen Belastungen entstanden zusätzliche Kosten für Renovierung und Übernachtungen während der Trocknungszeit, um nur einige zu nennen.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass zwar der Austritt von Leitungswasser, z.B. auslaufende Waschmaschine oder Rohrbrüche etc., versichert sei, nicht jedoch Wasserschäden durch Hochwasser oder Rückstau, z.B. wenn sich das Wasser bei Starkregen durch Verstopfung oder durch Überlastung des öffentlichen Kanals über die Rückstauebene aufstaut und den Keller überflutet.
Hierfür sei eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich. Darüber wurde der Versicherungsnehmer bei Antragstellung nicht aufgeklärt und dachte, er wäre umfassend versichert. Nun müssen die Gerichte entscheiden.
Unser Tipp: Prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsvertrag, damit Sie nicht aus Schaden klug werden.
Rechtsanwältin Susann Ehrmann, Goethestr. 38, 59755 Arnsberg
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