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      Die Unfallversicherung - Nur wer richtig handelt, kann die volle Leistung fordern
       
      Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Millionen Unfälle. Einen bleibenden Schaden, Invalidität genannt, tragen zum Glück nur die wenigsten davon. Doch was ist, wenn jemand infolge eines Unfalls erblindet, gelähmt wird oder seine Hand nicht mehr gebrauchen kann? Eine private Unfallversicherung kann hier unter Beachtung bestimmter Regeln eine Entschädigung bringen.


    Eine private Unfallversicherung ist vor allem wichtig für Selbständige, Nichtberufstätige und Hausfrauen. Sie haben keinen gesetzlichen Unfallschutz und tragen ihr Unfallrisiko zu 100 % allein. Nichtselbständige Berufstätige hingegen haben meist einen gesetzlichen Unfallschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt jedoch im Wesentlichen nur für Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin und zurück. Hier zahlt die Berufsgenossenschaft im Anschluss an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (6Wochen) ein Verletztengeld in Höhe des Nettolohns minus dem halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem besteht noch ein Anspruch auf Unfallrente, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) länger als 26 Wochen andauert und mindestens 20 % beträgt. Sie wird in der Regel erst im Anschluss an das Verletztengeld (78 Wochen) gezahlt. Doch gut 60 % aller Unfälle ereignen sich im Haushalt und in der Freizeit, so dass ein privater Unfallschutz grundsätzlich für jedermann sinnvoll ist.

    Wie viel Geld es von der Unfallversicherung gibt, hängt von der Schwere des bleibenden körperlichen Schadens ab. Der Grad der Invalidität bemisst sich nach einer so genannten Gliedertaxe. Der Verlust eines Armes vom Schultergelenk an oder dessen völlige Funktionsunfähigkeit gelten als 70- prozentige Invalidität. Der Verlust der Sehkraft auf einem Auge wird als 50- prozentige Invalidität bewertet, der Verlust eines Zeigefingers mit 10 Prozent. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent gibt es aber nicht.

    Wer eine private Unfallversicherung hat, muss im Schadensfall folgende Regeln beachten, sonst kann die Versicherung die Leistung verweigern:
    Nach einem Unfall sofort einen Arzt aufsuchen und den Unfall unverzüglich der Versicherung melden. Die vom Versicherer zugesandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen und den ärztlichen Anordnungen folgen. Der Kunde erhält grundsätzlich nur dann Geld vom Versicherer, wenn die Invalidität innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall eingetreten ist. Sie muss außerdem innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein und der Versicherte muss seinen Anspruch auch in dieser Zeit beim Versicherer geltend gemacht haben. Manche Versicherungen gewähren auch großzügigere Fristen für das Eintreten und Melden der Invalidität.

    Die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen des Versicherers sollte der Kunde unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Denn verschweigt jemand eine Vorerkrankung, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und wird von der Leistungspflicht frei. Wer z.B. ein Wirbelsäulenleiden nicht angibt und später eine Querschnittslähmung davonträgt, riskiert, dass der Versicherer beim Prüfen der Unterlagen auf den Vorschaden stößt und wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht zahlt.